Unsere Mitarbeiter sind uns wichtig und wir setzen uns für sie ein.
Gerne möchten wir Sie hiermit über die neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) und die gesetzlichen Änderungen informieren, welche per 1. Januar 2022 in Kraft getreten sind und Auswirkungen auf das gesamte Bauwesen der Schweiz haben.
Die Überarbeitung der Bauarbeitenverordnung (BauAV) ist ein Gemeinschaftswerk der Sozialpartner aus der Baubranche, des Bundes, der Kantone und der Suva.
Diese Anpassungen betreffen auch Arbeiten auf dem Dach. Neu sind Arbeiten auf dem Dach bezüglich Absturzsicherung gleichgestellt mit allen anderen Arbeiten auf Baustellen. Das bedeutet, dass ab einer Absturzhöhe von 2 Metern (früher 3 Meter) Massnahmen gegen Absturz getroffen werden müssen. Nur für Arbeiten von geringem Umfang (bis 2 Personenarbeitstage) sieht die Bauarbeitenverordnung auf dem Dach Ausnahmen vor.